Ablauf und Kosten

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Ablauf

 

Im Erstgespräch haben Sie Gelegenheit, Ihr Anliegen in groben Zügen zu schildern und mich kennenzulernen. Anschließend können bis zu vier weitere „Diagnostiksitzungen“ (probatorische Sitzungen) stattfinden, um Ihre Probleme genauer zu betrachten. In diesen ersten Sitzungen werden wir gemeinsam ein erstes Erklärungsmodell für Ihre Probleme erarbeiten und Schwerpunkte, Ziele sowie der Ablauf und das Vorgehen der Therapie planen. Wenn Sie sich nach diesen Probesitzungen für eine längerfristige Therapie entscheiden, unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung gegenüber dem Kostenträger (gesetzliche oder private Krankenkasse, Beihilfe o.a.).


Die Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung verläuft in einem mehrstufigen Verfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für 12 Sitzungen, welche im Anschluss um 12 Sitzungen erweitert werden können (= 24 Std Kurzzeittherapie). Danach besteht die Möglichkeit nochmals zu verlängern. Zudem können direkt zu Beginn 60 Stunden (= Langzeittherapie) beantragt werden, wobei auch hier die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 20 Therapiesitzungen besteht, falls dies notwendig sein sollte.


Die Einzeltherapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Es können aber auch geringere oder größere Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen sinnvoll sein, so dass hier flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden kann. Wichtig ist allerdings, dass die Verhaltenstherapie übende Elemente beinhaltet und es darum geht, Neues im Alltag umzusetzen. Dafür ist ein genügend großer Zeitraum zwischen den einzelnen Sitzungen wichtig.

 


Informationsflyer
 

Kosten

 

Psychotherapie wird bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Symptomatik (wie z.B. im Falle einer Depression oder einer Angststörung) von den Krankenkassen erstattet/ übernommen, wenn die Behandlung von einem approbierten Psychotherapeuten mit einem "anerkannten" Therapieverfahren (u.a. Verhaltenstherapie) durchgeführt wird. Es handelt sich bei meiner Praxis um einen von der kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Vertragsarztsitz als approbierte Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltens-

therapie bei Erwachsenen, sodass eine Kosten-

übernahme normalerweise problemlos möglich ist.

 

 

Gesetzlich Versicherte

 

Psychotherapie ist gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen antragspflichtig, wobei sich das Verfahren unkompliziert gestaltet und wir Sie dabei unterstützen werden. Nach Genehmigung der Therapie entstehen für Sie keine privaten Kosten. Wichtig: zum Erstgespräch und zu Beginn jeden Quartals bringen Sie bitte die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse mit. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

 

 

Privatversicherte

 

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte hängt vom individuellen Versicherungstarif ab. Privatpatienten (auch Beihilfe) sollten sich vor Beginn einer Psychotherapie mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme und das Stundenkontingent abzuklären. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

 

Selbstzahler (Coaching oder Beratung)

 

Psychotherapeutische Verfahren im Rahmen von Coaching und Beratung (z.B. Unterstützung bei Lebenskrisen oder beruflichen Problemen, Verbesserung sozialer Kompetenzen, Kommunikations- und Selbstsicherheitstraining) werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.
Die Kosten für eine Beratung bzw. ein Coaching richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind privat zu tragen.